Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2023
1. Präambel
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und Warenlieferungen (Online-Produkte, SaaS-Lösungen, IT-Peripheriegeräte etc.) von trafe (nachfolgend ‚Softwarelösung' oder ‚Funktionen'). Die rechtsgeschäftliche Durchführung (Auslieferung, Abrechnung etc.) erfolgt ebenfalls durch die trafe GmbH.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Der Lizenzgeber hat eine Softwarelösung für die Verwaltung und Vermietung von beweglichen Gegenständen entwickelt und vermarktet diese auf Basis von Lizenzpaketen an Lizenznehmer. Diese Softwarelösung wird auf eigenen Servern des Lizenzgebers gehostet.
2.2. Diese Softwarelösung weist derzeit unter anderem folgenden Funktionsumfang auf:
- Login/Logout für Mitarbeiter über E-Mail-Adresse und Kennwort
- Dashboard mit Mietgegenständen/Mietfahrzeugen, Einteilung nach Kategorien, Kurzzeit-, Langzeitvermietung, Wartung und Mitarbeiter sowie Anzeige diverser KPIs
- Erfassen von Anfragen, Buchungen und Stornierungen
- Prüfung von Ausweisdokumenten und Führerscheinen durch Verknüpfung mit einem optional käuflichen Dokumenten-Scanner auf ‚Unauffälligkeit' oder ‚Auffälligkeiten', Übertragung der Kundendaten in Kundenprofil, Mietvertrag, Rückgabeprotokoll etc.
- Automatische Umwandlung von bestätigten Anfragen in Buchungen und von Buchungen in Verträge bzw. Stornierung von Buchungen
- Erstellung sowie Veränderung und Stornierung von Verträgen
- Erstellung von Übergabe-, Rückgabe- und Aufbereitungsprotokollen sowie Erfassung von Schäden
- Hinzufügung, Bearbeitung und Entfernung von Mietgegenständen/Fahrzeugen
- Erfassung des Nutzungsstatus (Verfügbar, Vermietet, Mitarbeiter, Wartung, Reparatur etc.)
- Erfassung, Bearbeitung und Entfernung von Schäden je Fahrzeug
- Erfassung, Bearbeitung und Entfernung von Kunden- und Mitarbeiterdaten inkl. Berechtigungsrollen
- Wartungsfunktion: Kilometerstand, Aufbereitungs-Checkliste, HU/AU-Überwachung sowie Ölwechsel/Inspektion
2.3. Die Softwarelösung wird optisch an die Bedürfnisse des Lizenznehmers gemäß der im Onboarding-Fragebogen ausgewählten Design-Version angepasst, kompiliert, exportiert und hochgeladen. Weitere Funktionen werden mittels Software-Updates bereitgestellt.
2.4. Sonderwünsche können gegen zusätzliches Entgelt in Auftrag gegeben werden, sofern der Lizenzgeber den Auftrag annimmt. Eine Annahmepflicht besteht nicht.
2.5. Die Einrichtung erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen ab Bereitstellung der notwendigen Informationen nach Angebotsunterzeichnung und Geldeingang der Onboarding-Gebühr.
2.6. Wartungsarbeiten werden möglichst in nutzungsschwachen Zeiten durchgeführt. Kurzzeitige Einschränkungen begründen keine Schadensersatzansprüche.
3. Laufzeit des Vertrages
3.1. Der Vertrag wird zunächst für eine Laufzeit von wahlweise 6, 12, 24 oder 36 Monaten ab Übermittlungsdatum der Softwarelösung abgeschlossen.
3.2. Der Vertrag verlängert sich um weitere 24 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
3.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei wichtigem Grund besteht auch während der Laufzeit (u. a. Nichtzahlung, Eingriffe in die Server-Infrastruktur, unbefugte Weitergabe; auf Kundenseite nicht fristgerecht behobene Mängel oder Nichtverfügbarkeit über mehr als 2 Kalendertage).
4. Preise und Zahlung
4.1. Der Lizenzgeber erstellt eine Preisliste und behält sich vor, diese regelmäßig zu aktualisieren.
4.2. Die monatliche Lizenzgebühr ergibt sich aus dem Angebot und ist abhängig von der Anzahl der Fahrzeuge und gebuchten Zusatzfunktionen. Sie ist während der Laufzeit unveränderlich, soweit kein Upgrade/Downgrade erfolgt.
4.3. Für die Einrichtung ist eine einmalige Einrichtungsgebühr innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
4.4. Bei Kauf eines Dokumenten-Scanners ist der Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Die Lieferzeit beträgt in der Regel ca. 8–12 Wochen ab Geldeingang; im Einzelfall länger.
4.5. Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus spätestens bis zum 3. Werktag jedes Monats per SEPA-Firmen-Lastschriftmandat.
4.6. Die Lizenzgebühr beinhaltet nicht das Erstellen von Fotografien oder das Erfassen der Fahrzeugdaten.
4.7. Werden erforderliche Informationen nicht fristgerecht geliefert, wird die Lizenzgebühr dennoch 7 Tage nach Vertragsunterzeichnung fällig.
5. Zahlungsverzug
5.1. Bei Zahlungsverzug über mehr als 14 Kalendertage kann der Zugang nach Ankündigung in Textform gesperrt werden.
5.2. Für jede Sperrung werden 250 € zzgl. USt. berechnet; der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt unbenommen.
5.3. Ein Schadensersatzanspruch wegen der Sperrung besteht nicht.
5.4. Es werden Verzugszinsen i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eventuelle Rücklastschriftkosten berechnet.
6. Hosting
6.1. Die Lizenzgebühr beinhaltet das Hosting des Backends und der Webversion. Domain- und Subdomaingebühren sind nicht enthalten.
6.2. Der Lizenznehmer bevollmächtigt den Lizenzgeber, die individualisierte Softwarelösung bei Apple bzw. Google hochzuladen.
6.3. Die Softwarelösung ist verfügbar für iOS/iPadOS, Android sowie als WebApp für gängige Browser.
6.4. Eine Übertragung auf andere Hosting-Anbieter oder Eingriffe in die Server-Umgebung sind unzulässig; für dadurch entstehende Schäden haftet der Lizenznehmer.
7. Haftung
7.1. Der Lizenzgeber haftet nur bei Verstoß gegen eine wesentliche Vertragspflicht oder bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
7.2. Ansprüche für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Personenschäden oder wegen Verletzung zwingender gesetzlicher Bestimmungen werden nicht eingeschränkt.
7.3. Bei nicht zu vertretenden Ursachen bestehen keine Ansprüche; im Übrigen werden Ansprüche auf typischerweise auftretende Schäden begrenzt.
8. Mängel / Service
8.1. In der monatlichen Lizenzgebühr ist standardmäßig 1 Stunde Servicezeit enthalten. Nicht verbrauchte Servicezeiten werden nicht gutgeschrieben.
8.2. Die Beseitigung berechtigt gerügter Mängel fällt nicht unter Servicezeiten und erfolgt nach Mängelrüge in Textform unverzüglich und kostenfrei.
8.3. Darüber hinausgehende Servicezeiten werden mit 200 € netto je angefangener Stunde berechnet.
9. Allgemeine Geschäftsbedingungen
9.1. Es gelten die AGB der trafe GmbH in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung anerkannt.
9.2. Änderungen können mit angemessener Frist per E-Mail erklärt werden; Widerspruch ist innerhalb eines Kalendermonats in Textform möglich.
10. Datenverarbeitung
10.1. Die Datenverarbeitung unterliegt den geltenden Datenschutzgesetzen. Die Datenschutzerklärung ist unter trafe.io/datenschutz abrufbar.
10.2. Der Lizenznehmer stimmt der Verarbeitung seiner Daten im Rahmen dieses Vertrages zu.
10.3. Der Lizenznehmer gestattet der trafe GmbH, folgende Daten zur Weiterentwicklung der App und zum Aufbau eines KI-Modells zu nutzen: Fotografien der Mietsachen bei Übergabe und Rückgabe, Fotografien der Ausweisdokumente und Führerscheine sowie Fotografien eventueller Schäden.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Ingolstadt.
11.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
12. Salvatorische Klausel
12.1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
12.2. Gleiches gilt für Regelungslücken.
12.3. Die Auftragsbestätigung und diese AGB enthalten alle Vereinbarungen. Änderungen bedürfen der Schriftform.